Verbot gefährlicher Gegenstände an Bonner Bahnhöfen
Lokalnachrichten Keine Pistolen, keine Schlagstöcke, aber auch keine Scheren oder Böller - die Bundespolizei hat eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen. Damit sind gefährliche Gegenstände aller Art an vier Bonner Bahnhöfen verboten, und zwar während der Großveranstaltung "Rhein in Flammen" vom 1. bis zum 3. Mai.